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News-Roundup Dezember
Themen: Zur Entgleisung an Heiligabend, Nach dem Weichenunfall
12/18/2022
12/26/2022

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> Zur Entgleisung an Heiligabend ()
Am Morgen des 24. Dezember sorgte eine Entgleisung für einen mehrstündigen Schienenersatzverkehr am Überlandabschnitt der Linie STB; siehe dazu auch die Pressemeldungen im Update der Medienberichte vom 26. Dezember 2022.

Vermutlich auf Grund unpräziser Formulierungen der IVB gegenüber der Presse berichteten sämtliche Medien fälschlicherweise von einer "Entgleisung der Stubaitalbahn". Tatsächlich war aber ein gegen 8 Uhr aus dem Depot Pastorstraße ausrückender Triebwagen der Linie 1 am "Rondell" genannten Verteilerkreis im Einfahrtsbereich bei einem Rückwärtsrangierversuch entgleist. Der Gleiskreis ist auch Teil der Stubaitalbahn-Strecke, da diese Linie beim Wechsel zwischen Stadt- und Überlandabschnitt den Betriebsbahnhof Pastorstraße durchqueren muss.

Die Entgleisung passierte ausgerechnet in jenem Bereich des Rondells, an dem die Strecke der Linie STB ausfädelt, so dass auch keine Umleitung über andere Gleise möglich war.
IVB-internen, unbestätigten Informationen zufolge dürfte auch hier, wie schon bei der Kollision am 14. Dezember, Unaufmerksamkeit der den Triebwagen führenden Person hinsichtlich der Weichenstellung die Ursache gewesen sein.


> Nach dem Weichenunfall ()
Zwei Triebwagen im planmäßigen Liniendienst sind am 14. Dezember im Kreuzungsbereich von Anichstraße und Bürgerstraße kollidiert; siehe dazu auch zahlreiche Pressemeldungen im Update der Medienberichte vom 18. Dezember 2022.

Um 12:59 Uhr passierte Tw 330 als Linie 5 mit dem Ziel Technik West die Dreiwegeweiche am dortigen Gleisknoten. Die Weiche war irrtümlich in die Ablenkung nach links gestellt. Im selben Moment kam Tw 331 ebenfalls als Linie 5 mit dem Ziel Schützenstraße am Gegengleis entgegen. Beide Bahnen waren voll besetzt. Tw 330 prallte seitlich in das Kopfmodul von Tw 331. Da in Innsbruck im Bereich von Weichen und Gleiskreuzungen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 15 km/h gilt und die Kollision in einem Winkel von ca. 45° erfolgte, hielt sich die Wucht des Zusammenpralls in Grenzen und wirkten die kraftableitenden Strukturen im Anprallschutz bei beiden Fahrzeugen recht gut. Dennoch entgleisten beide Triebwagen und wurden fünf Personen verletzt, eine davon schwer.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand dürfte der Fahrer von Tw 330 vergessen haben, die Weiche richtig zu stellen bzw. die Weichenstellung vor dem Befahren zu kontrollieren. Die Vorschrift besagt, dass vor dem Befahren einer Weiche sowohl das Weichensignal als auch die Weichenzungen selbst überprüft werden müssen. Weichensignale sind in Innsbruck quadratische weiße Leuchtsignale, die im Weichenbereich häufig auf einem Querspanner oder neben der Strecke montiert sind. Sie zeigen die eingestellte Fahrtrichtung durch einen Pfeil an. Ist der Pfeil von einem weißen Rahmen umschlossen, dann ist die Weiche gesperrt, weil sie gerade befahren wird, und kann nicht umgestellt werden.

Der letzte vergleichbare schwere Unfall liegt mehr als 16 Jahre zurück, er passierte am 3. Februar 2006 am Südtiroler Platz; strassenbahn.tk hat berichtet. Die Weichen wurden zu dieser Zeit noch fahrstromabhängig gestellt, was noch fehleranfälliger und bereits damals vollkommen veraltet war. Dabei war das Schalten der Weiche davon abhängig, ob beim Überfahren einer Schaltstelle beschleunigt wurde oder nicht.

Das als Konsequenz aus diesem Unfall am 18. September 2007 netzweit in Betrieb genommene neue, funkbasierte System des Herstellers Hanning & Kahl würde ein automatisches Weichenstellen abhängig von der Linie zulassen. Vorgeblich aus Sicherheitsgründen muss das IVB-Fahrpersonal jedoch die Weichen per Tastendruck manuell stellen. Begründet wird das damit, dass dadurch bei jeder Weiche deren Stellung geprüft werden muss. Doch wird das in der Praxis wirklich immer gemacht, und ist es sinnvoll, deshalb auf die automatischen Fahrstraßen zu verzichten? Eine kurze Nachfrage bei anderen Trambetrieben hat ergeben, dass die Weichen bei allen automatisch gestellt werden.

Da dieser Unfall durch automatisches Weichenstellen möglicherweise verhindert werden hätte können, erscheint die Begründung für das erzwungene manuelle Weichenstellen, das durchaus auch Einfluss auf die Reisegeschwindigkeit und damit die Leistungsfähigkeit des Systems Straßenbahn hat, zumindest fragwürdig und wird nun wohl auch voin den IVB hinterfragt werden müssen.


(mps)

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